Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit Hochzeitsfotografie Heiderose M. Kay (nachfolgend „Heiderose M. Kay“ genannt) und ihren Erfüllungsgehilfen erteilten Aufträge von Kunden (im nachfolgenden „Auftraggeber“ genannt) und mit Heiderose M. Kay vereinbarten Verträge. Sie gelten ebenso für zukünftige
 Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung
aufgenommen werden. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den 
Auftraggeber bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht umgehend widersprochen
 wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.

  1. „Fotos und Bilddaten“ im Sinne dieser AGB sind alle von Heiderose M. Kay erstellten Produkte – dies umfasst alle Bereiche unabhängig der technischen Form oder des Mediums, in dem sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.).
  2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass sich Heiderose M. Kay als Fotografin mit ihren Fotos einen gewissen künstlerischen Gestaltungsspielraum einräumt. Folglich sind Reklamationen und/oder Mängelrügen ausgeschlossen hinsichtlich des von Heiderose M. Kay ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes, des Bildausschnitts und der verwendeten optischen sowie technischen Mittel der Fotografie im Allgemeinen.
  3. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Heiderose M. Kay ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
  4. Heiderose M. Kay benötigt bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit für Aufbau und Vorbereitung, die fester Bestandteil der vereinbarten Gesamtzeit sind. Pausen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart, verlängern jedoch nicht den vereinbarten und gebuchten Zeitrahmen. Besonders bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind Heiderose M. Kay und ihren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen (inkl. Getränke und Verpflegung) zu gewähren.
  5. Es gilt das Ausschlussprinzip, d.h. das im Rahmen eines Portrait-, Gruppen- oder Stand Alone-Shootings durch Heiderose M. Kay Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des Auftraggebers grundsätzlich nicht gestattet ist.
  6. Grundsätzlich gilt, dass jegliche nachträglichen Änderungswünsche des Auftraggebers einer gesonderten Vereinbarung & Beauftragung bedürfen und gesondert abzurechnen sind.
  7. Heiderose M. Kay trifft eine Auswahl der Fotos, die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.
  8. Heiderose M. Kay ist in keiner Weise dazu verpflichtet, die im Rahmen ihrer Leistungen entstandenen Bilddaten dauerhaft zu archivieren. Auf Wunsch des Kunden kann dies im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung und gegen entsprechende Bezahlung beauftragt werden.
  9. Alle Originaldateien (dies umfasst ausdrücklich auch RAW-Dateien) verbleiben bei Heiderose M. Kay. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur im Rahmen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung, Persönlichkeitsrechte

  1. Heiderose M. Kay steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Alle von Heiderose M. Kay hergestellten Fotos und Bilddaten sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  3. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos und Bilddaten nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Heiderose M. Kay über.
  4. Heiderose M. Kay darf die Fotos und Bilddaten im Rahmen ihrer Eigenwerbung sowohl Online als auch Offline und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Website, Blog, Facebook-Page, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), wenn der/die Auftraggeber hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklären. Grundsätzlich ist es für Heiderose M. Kay sehr wichtig, dass Referenzen ihrer Leistungen veröffentlicht werden können. So können sich z.B. Brautpaare und Unternehmer von der Qualität und einzigartigen Ausstrahlungskraft der Fotos und Bilddaten überzeugen. Der Auftraggeber ist insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die weiteren Personen (z.B. Gäste der Hochzeit, Mitarbeiter im Unternehmen etc.) darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Der Auftraggeber versichert, dass in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzt und erklärt sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf der ihm vorliegenden Einwilligung beruht, stellt der Auftraggeber Heiderose M. Kay von der Haftung vollumfänglich frei.
  5. Überträgt Heiderose M. Kay die Nutzungsrechte an ihren Werken, wird damit – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.
  6. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Heiderose M. Kay über.
  7. Der Besteller eines Fotos und Bilddatei i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, dieses zu vervielfältigen und zu verbreiten,
    wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
  8. Bei der Verwertung der Fotos und Bilddaten müssen Copyright-Informationen angeben werden (z.B. in einem redaktionellen Artikel oder auf Social-Media-Seiten). Die Copyright-Information muss in folgender Weise erfolgen: ©Fotografie Heiderose M. Kay
  9. Die in den Bilddaten enthaltene Copyright-Informationen darf nicht entfernt oder verändert werden.
  10. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Heiderose M. Kay zum Schadensersatz.

III. Honorare / Eigentumsvorbehalt

  1. Es gilt für die Herstellung der Fotos und Bilddaten das vereinbarte Honorar (gemäß der Angebotsaufstellung). Ist kein Honorar vereinbart worden, gelten automatisch die jeweils aktuellen Preislisten, die auf der Website von Heiderose M. Kay zu finden sind. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei unternehmerisch tätigen Auftraggebern ist der Netto-Preis ausgewiesen und die Berechnung erfolgt zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Sämtliche Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern nicht bereits in einem Pauschalangebot enthalten.
  3. Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine Anzahlung i.H.v. 50% der vereinbarten Vergütung innerhalb von 14 Tagen fällig. Der Betrag ist unter Angabe der Aufragsnummer und des vereinbarten Shooting-Datums im Verwendungszweck auf folgendes Konto zu überweisen: Kontoinhaber: Heiderose M. Kay | Sparkasse Westholstein | IBAN DE85222500200033100094 | BIC NOLADE21WHO
  4. Eine verbindliche Auftragsvergabe muss zwingend in schriftlicher Form erfolgen (ausgefülltes und unterzeichnetes Angebotsformular).
  5. Rechnungen werden ausschließlich per E-Mail (als PDF-Datei) zugesendet.
  6. Nach einer Mahnung kommt der Auftragggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a.
zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  7. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und Bilddaten Eigentum von Heiderose M. Kay.
  8. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
  9. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen und/oder zusätzliche Leistungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Heiderose M. Kay behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  10. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar für jede angefangene Verlängerungstunde berechnet, insofern hierzu vor Auftragsbeginn keine andere Vereinbarung in schriftlicher Form getroffen wurde.
  11. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Heiderose M. Kay eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  12. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Fotografie-Stil von Heiderose M. Kay bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Heiderose M. Kay behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  13. Es fallen Stornierungsgebühren an. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von Heiderose M. Kay vor dem vereinbarten Shooting-Termin vom Vertrag zurück, so ist gemäß der gültigen Stornostaffel ein Teil des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an Heiderose M. Kay zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Shooting-Termins nicht erstattet.

Stornostaffel Hochzeit

  • max. 90 Tage vor Hochzeitsdatum kostenlos
  • max. 45 Tage vor Hochzeitsdatum 35%
  • max. 15 Tage vor Hochzeitsdatum 50%
  • max. 48 h vor vereinbarter Uhrzeit des ersten Fototermins 75%

Stornostaffel Business

  • max. 30 Tage vor Shootingdatum kostenlos
  • max. 15 Tage vor Shootingdatum 50%
  • max. 48 h vor vereinbarter Uhrzeit des ersten Fototermins 75%

IV. Reisekosten, sonstige Kosten

  1. Es werden in jedem Fall folgende Reisekosten berechnet (sofern vorab keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden):
je gefahrenem km 0,35 EUR netto
. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich
entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.
  2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind
 nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

V. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Heiderose M. Kay für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Heiderose M. Kay haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet Heiderose M. Kay – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
  2. Gegen Heiderose M. Kay gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens Heiderose M. Kay verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Shootingterminen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund höherer Gewalt oder besonderer Umstände (hierzu zählen z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. auch von Familienangehörigen der Fotografin) Heiderose M. Kay zu dem vereinbarten Shooting-Termin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt.
 Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
  3. Heiderose M. Kay haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotoabzüge nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt Heiderose M. Kay keine Haftung.
  4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Autraggeber nicht erreichen, so kann Heiderose M. Kay hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
  5. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos und Bilddaten. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet Heiderose M. Kay keinen Ersatz. Heiderose M. Kay ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Heiderose M. Kay haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  6. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos und Bilddaten bzw. des Werkes schriftlich bei Heiderose M. Kay geltend zu machen. Danach gelten die Fotos und Bilddaten als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

VI. Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an Heiderose M. Kay übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und
 Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung,
 Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen,
 trägt der Auftraggeber.

VII. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Heiderose M. Kay alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird Heiderose M. Kay für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde Heiderose M. Kay eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 4 Stunden dauern, ist Heiderose M. Kay und ihren Erfüllungsgehilfen zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.

VIII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Heiderose M. Kay nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Heiderose M. Kay auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Heiderose M. Kay kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Heiderose M. Kay auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  2. Liefertermine für Fotos und Bilddaten sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Heiderose M. Kay bestätigt worden sind. Heiderose M. Kay haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages (Absage des Shootingtermins) durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von 20% fällig und ist von ihm zu zahlen (Anzahlung wird einbehalten bzw. verrechnet). Es gilt die in Punkt III. Honorare / Eigentumsvorbehalt Abs. 13. dargestellte Stornierungstaffel.

IX. Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Heiderose M. Kay verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

X. Digitale Fotografie

  1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Fotos und Bilddaten von Heiderose M. Kay auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Urheber muss stets vermerkt sein.
  2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
  3. Der digitale Datentransfer findet über browserbasierte Onlineanbieter (wie z.B. Wetransfer) statt. Für Schäden, die durch die Übertragung der Daten mittels eines Drittanbieters entstehen, kann durch Heiderose M. Kay kein Ersatzanspruch geltend gemacht werden. Die Nutzung der Dienste des Drittanbieters erfolgt auf eigene Verantwortung.
  4. Für die Datenspeicherung verwendet Heiderose M. Kay Datenträger, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die von Heiderose M. Kay gelieferter Daten in einem Computer entstehen, kann kein Ersatzanspruch geltend gemacht werden.
  5. Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.

XI. Vertragsstrafe, Schadenersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von Heiderose M. Kay erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200,- € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.
  2. Durch die Ziffer VI.1.AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

XII. Schlussbestimmungen

    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland.
Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
    2. Sämtliche Änderungen sowie Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
    4. Erfüllungsort ist der Sitz von Heiderose M. Kay (Oldendorf).
    5. Gerichtstand ist Itzehoe.
    6. Die Ungültigkeit einer der vorliegenden Arbeits- und Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
    7. Änderungen und Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    8. Die Vertragssprache ist Deutsch

Die AGB gelten ab dem 01.08.2017 (alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit).